Gassi gehen mit unseren Tierheimhunden

(für Außenstehende derzeit nicht möglich)

Wer gerne spazieren geht und das nicht alleine machen möchte, ist herzlich eingeladen, nachmittags um 14:00 Uhr (Dienstag bis Freitag) ins Tierheim Traunstein zu kommen und mit einem Hund spazieren zu gehen. Es wäre schön, wenn wir Gassigeher finden könnten, die regelmäßig mit “ihrem Hund” spazieren gehen würden.

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Da wir in letzter Zeit sehr viele Versicherungsfälle durch Gassigeher hatten und deshalb ab 2010 eine sehr hohe Versicherungssumme und zusätzlich bei jedem Schaden eine Eigenbeteiligung zu zahlen haben, sahen wir uns gezwungen, die unten aufgeführte Vereinbarung einzuführen.
Sollte Ihnen beim Gassigehen etwas passieren, sind Sie durch Ihre eigene Haftpflichtversicherung und bei einer Verletzung durch Ihre Krankenkasse abgesichert.

Hier nun die neue Vereinbarung:

  1. Neue Gassi-Geher bitte vorab im Büro melden. Aus Sicherheitsgründen bitten wir um Vorzeigen des Personalausweises.

  2. Unsere Gassi Geher und ihre Begleitung müssen mindestens 18 Jahre alt

  3. Die Hunde dürfen nie von der Leine gelassen werden.

  4. Die Hunde dürfen nicht zu fremden Tieren und Menschen gelassen werden.

  5. Um Unfälle zu vermeiden, verlassen Sie das Tierheimgelände zügig und auf direktem Weg, halten Sie dabei die Hunde an der kurzen Leine.

  6. Bitte achten Sie darauf, die Hunde nicht auf Spazierwege oder in Privatgärten koten zu lassen.
    Lassen Sie sich von unserem Personal Hundekotbeutel geben.

  7. Da viele unserer Hunde Spezialfutter bekommen, bitten wir Sie nur nach Absprache Leckerlies zu geben.

  8. Das Gelände darf mit den Tierheimhunden nur nach links verlassen werden.

  9. Am wichtigsten ist uns, dass Sie respektvoll und geduldig mit unseren Tieren umgehen.
    Also nicht anschreien, an der Leine reißen, sie schlagen oder ähnliches.

  10. Um unsere Hunde nicht unnötig zu verwirren, bitten wir Sie, keine Kommandos während des Gassi-Gehens zu geben.

  11. Unsere Hunde werden ausschließlich vom Tierheimpersonal zum Gassi-Gehen rausgegeben.
    Bitte melden Sie sich von ihrem Spaziergang zurück

  12. Den Anweisungen des Tierheimpersonals ist strengste Beachtung zu leisten.

  13. Die Hunde müssen bis spätestens 16:00 Uhr zurückgebracht werden

Ihnen ist bekannt, dass diese Regeln strikt einzuhalten sind. Solange sich das überlassene Tier in Ihrer Obhut befindet, haften Sie gem. § 834 BGB für Schäden, die das Tier einem Dritten zufügt. Gleiches gilt, wenn Sie selbst durch das Tier einen Schaden erleiden.

Die oben aufgeführten Regeln und der Haftungsausschluss müssen von Ihnen anerkannt werden und schon kann es losgehen! Viel Spass!